Planungs- und Baugesetz – Teilrevision geht in die Vernehmlassung

22.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Bau- und Justizdepartement mit einer öffentlichen Vernehmlassung über die Aenderung des Planungs- und Baugesetz (PBG) beauftragt. Das von 1978 stammende Gesetz, das letztmals 1992 umfassend teilrevidiert wurde, ist immer noch ein zeitgemässes Gesetz, bedarf aber gewisser punktueller Anpassungen, Aktualisierungen oder sich aus der Praxis ergebender Verbesserungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2005.

In materieller Hinsicht will die Teilrevision des PBG u.a. griffigere Bestimmungen zum Verhältnis Leitbild und Ortsplanung schaffen. Ebenso enthält es Bestimmungen zur besseren Abstimmung von Nutzungsplanung und Erschliessung und die Einführung einer Dienstleistungszone.

Neu ist die verfahrensrechtliche Verankerung der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz und die finanzielle Sicherung der durch den NFA entfallenden Bundesmittel an die Denkmalpflege durch Erweiterung der Zweckbindung des Natur- und Heimatschutzfonds.

Vorgesehen ist schliesslich die Neuregelung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge, welche raumplanungsrechtliche und umweltschutzrechtliche Anliegen besser berücksichtigt.