Solothurn - Luft auf Baustellen und ihrer Umgebung soll besser werden
02.06.2005 - Solothurn - Der Kanton Solothurn will die Bestrebungen zur Luftreinhaltung auf den Baustellen verstärken und wird die entsprechende Richtlinie des Bundes - im Einklang mit den übrigen Kantonen - auf den 1. September 2005 umsetzen. Das Amt für Umwelt hat dafür, zusammen mit den betroffenen Branchen, geeignete Vollzugshilfen geschaffen. Mit einer breit angelegten Informationskampagne und einer Weiterbildungsveranstaltung werden die Gemeinden und die Bauwirtschaft orientiert. Damit will der Kanton einen Beitrag an die Reduktion des gesundheitsschädigenden Feinstaub leisten.
Auf Baustellen entstehen verschiedene Luftschadstoffe. Sichtbare Zeichen sind die Rauch- und Staubfahnen. Unsichtbar, aber umso gefährlicher, sind die lungengängigen Feinpartikel im Abgas von Baumaschinen mit Dieselmotoren sowie Lösungsmittel und Dämpfe. Diese Stoffe gefährden die Gesundheit der auf dem Bau beschäftigten Personen und das Wohlbefinden der Bevölkerung in der Umgebung.
Rund 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung wohnt in Gebieten, die übermässig mit gesundheitsschädigendem Feinstaub (PM10) belastet sind. PM10 ist so klein, dass es weit in die Lunge eindringen und direkt in die Blutbahnen und damit in den menschlichen Organismus gelangen kann. Der Feinstaub schädigt damit die Gesundheit.
Landammann Walter Straumann betonte anlässlich einer Medienorientierung, dass im Bereich der Luftreinhaltung in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt werden konnten. "Saurer Regen" und "Wintersmog" hätten Dank der Entschwefelung der Treib- und Brennstoffe und infolge der Ausrüstung der Motorfahrzeuge mit Katalisatoren stark abgenommen und seien in der Öffentlichkeit kaum mehr ein Thema. Die Herausforderung in der Luftreinhaltung liege heute vorallem bei der Bekämpfung des Sommersmog und der Feinstaubbelastung. Für Letztere trügen die Baustellen mit ihren Staub-, Russ- und Abgasemissionen einen grossen Anteil bei. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Baustellen mit rund 15 bis 20% an der Feinstaubbelastung beteiligt seien.
Der Bund hat zur Eindämmung dieser Schadstoffbelastung die Richtlinie «Luftreinhaltung auf Baustellen» (Baurichtlinie Luft, BauRLL) in Kraft gesetzt. Sie zeigt auf, mit welchen Massnahmen Luftschadstoffe auf der Baustelle vermieden oder eingeschränkt werden. Damit diese Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden können, müssen sie aber im konkreten Einzellfall verfügt werden. Das soll in Zukunft im Rahmen der Baubewilligung erfolgen.
Nachdem sich die Kantone auf einen einheitlichen Vollzug geeinigt haben, wird die Richtlinie ab dem 1. September 2005 auch im Kanton Solothurn für alle Baustellen umgesetzt werden. Das Amt für Umwelt (AfU) hat zur Unterstützung der Gemeindebaubehörden, welche für die Erteilung der Baubewilligungen und die Kontrollen zuständig sind, Vollzugshilfen geschaffen und eine Begleitkommission mit Vertretern aus den betroffenen Branchen eingesetzt.
Der Kanton selber hat sich zum Ziel gesetzt, seine Baumaschinen bis ins Jahr 2007, die dieselbetriebenen Strassenfahrzeuge bis ins Jahr 2010 mit Partikelfiltern nachzurüsten. Neue, dieselbetriebene Fahrzeuge und Maschinen will der Kanton künftig nur noch beschaffen, wenn diese mit Partikelfiltern ausgerüstet sind. Er will damit seine Vorbildfunktion wahrnehmen und empfiehlt dieses Vorgehen auch den Gemeinden.