Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes – Vernehmlassung beschlossen

22.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes einzuleiten. Die Revision sieht u.a. eine Anpassung an das Bundesrecht im Bereich der Verfahrenskosten und eine Straffung des Verfahrens zur Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürger vor.

Mit der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes soll die Vorgabe des Bundesrechts, wonach bei Einbürgerungsverfahren nurmehr verfahrensdeckende Kosten erhoben werden dürfen, umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Erfahrungen aus der Praxis mit dem nun doch zwölfjährigen Gesetz eingebracht werden. So wird das Verfahren zur Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürger vereinfacht und gestrafft.

Neu sollen alle Einbürgerungsgesuche beim zuständigen kantonalen Departement eingereicht werden. Damit können die Gesuche einheitlich erfasst und geprüft werden, was einer Straffung und qualitativen Verbesserung des gesamten Verfahrens förderlich ist. Für die Bürgergemeinden bedeutet dies eine administrative Entlastung, ändert aber an ihrer Zuständigkeit und Entscheidfindung nichts.

Ferner soll den vom Bundesgericht in seinen Entscheiden vom 9. Juli 2003 verlangten Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit des Einbürgerungsverfahrens Rechnung getragen werden. So ist vorgesehen, die Zuständigkeit zur Verleihung des Gemeindebürgerrechts an Kantonsbürger bzw. dessen Zusicherung an ausserkantonale schweizerische sowie ausländische Staatsangehörige inskünftig dem Gemeinderat (Bürgerrat) zu übertragen.