Aufnahme der RBS-Strecke Bern-Solothurn ins Grundnetz verlangt
09.03.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat verlangt in einem Schreiben an den Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Berücksichtigung der RBS Strecke Bern – Solothurn im Grundnetz der Bahnreform 2. Diese Strecke von nationaler Bedeutung erfüllt alle Voraussetzungen für die Aufnahme ins Grundnetz. Der Bundesrat will diese Strecke nur ins Ergänzungsnetz aufnehmen. Mit dem Entscheid des Bundesrates die RBS-Strecke Bern – Solothurn nur ins Ergänzungsnetz aufzunehmen, soll die Finanzierung der Infrastruktur der Strecke den Kantonen Bern und Solothurn alleine übertragen werden. Der Regierungsrat kann deshalb den Entscheid des Bundesrates nicht akzeptieren, umso mehr die Strecke Bern – Solothurn im Vernehmlassungsentwurf zur Bahnreform 2 vom vergangenen Jahr im Grundnetz enthalten war. Die Strecke Bern – Solothurn stellt indessen die direkte Verbindung zwischen den Kantonshauptstädten Bern und Solothurn sicher. Zudem erfüllt diese Strecke für die Kantonshauptstadt Solothurn über den Fernverkehrsknoten Bern ebenfalls die wichtige Aufgabe des NEAT-Zubringers zum Lötschberg. Auch hat die Strecke Bern – Solothurn die wichtige Aufgabe, die A1 zu entlasten. Aus Sicht des Regierungsrates erfüllt diese Strecke von nationaler Bedeutung, mit den erwähnten Funktionen (Verbindung Kantonshauptstädte, NEATZubringer, Entlastung der A1), die Voraussetzungen des Bundesrates für die Aufnahme ins Grundnetz. |