| 23.03.2005 - beschlossen - Die Verordnung zum Spitalgesetz (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
Stellung bezogen - zur Verordnung betr. die Revisionsstelle von Stiftungen
- zur Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Gastbetriebe
- zum Vorentwurf über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet - zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal und gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
- zur Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Umsetzung von Bundesrecht: Behindertengleichstellungsgesetz, Fusionsgesetz, Stiftungsrecht)
- zum Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 2004 sowie zum Bericht über die überwiesenen parlamentarischen Vorstösse / Volksmotionen, Aufträge, Motionen und Postulate am 31. Dezember 2004 und zum Controllingbericht zum Stand der Umsetzung der SO+ Massnahmen per 31. Dezember 2004.
STAATSKANZLEI |