Ja mit Vorbehalt zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes
09.03.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement macht er indes einen Vorbehalt bei der Ausgestaltung der kantonalen Beschwerdeinstanz gegen Entscheide über die ordentliche Einbürgerung.
Im Nachgang zu den Bundesgerichtsurteilen im Bereich des Bürgerrechts vom 9. Juli 2003 hat Ständerat Thomas Pfisterer eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche den Kantonen einerseits weiterhin ermöglichen will, Einbürgerungsentscheide durch das Volk im Rahmen von Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen fällen zu lassen. Andererseits soll das Bundesgericht keine Entscheide mehr auf ordentliche Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Beschwerden gegen die Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien beurteilen.
Die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Pfisterer durch die Staatspolitische Kommission des Ständerates wird vom Regierungsrat grossmehrheitlich begrüsst. Einen Vorbehalt macht er lediglich zu Artikel 51a BüG, welcher die Kantone verpflichtet, Gerichtsbehörden einzusetzen, welche als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen. Er geht zwar mit der Staatspolitischen Kommission des Ständerats einig, dass die Kantone eine Beschwerdeinstanz vorzusehen haben, ist aber der Auffassung, dass dies nicht zwingend eine Gerichtsbehörde sein muss. Nach geltendem Recht beurteilt im Kanton Solothurn der Regierungsrat Beschwerden über die ordentliche Einbürgerung. Dieses System hat sich in der Praxis bewährt und vermag den Anforderungen von Verfassung und Rechtsprechung durchaus zu entsprechen. Der Regierungsrat beantragt daher, in Artikel 51a BüG die Ausgestaltung der Beschwerdeinstanz offen zu lassen.