Ja zu Flexibilität in der beruflichen Vorsorge
16.03.2005 - Solothurn – In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Sozialversicherungen, zur Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) im Zuge der 1. BVG-Revision (3. Paket), anerkennt der Regierungsrat grundsätzlich die Bestrebungen steuerliche Missbräuche zu verhindern. Die Revision soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Der Regierungsrat anerkennt grundsätzlich die vermehrte Flexibilität. Die Vorsorgeeinrichtungen haben neu die Möglichkeit, für jede Versichertengruppe höchstens drei Vorsorgepläne anzubieten. Um Kürzungen beim Vorbezug der Altersleistungen ganz oder teilweise auszugleichen, kann das Reglement vorsehen, dass die Versicherten zusätzliche Einkäufe tätigen dürfen.
Er begrüsst grundsätzlich auch die Bestrebungen, steuerliche Missbräuche zu verhindern. Er ist der Ansicht, dass trotz einiger Bedenken die Wahlmöglichkeit zwischen Vorsorgeplänen vorsorgerechtlich sinnvoll sein kann. Er regt zur Frage des vorzeitigen Altersrücktrittes eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und eine flexible Lösung bei vorzeitigen Pensionierungen im Rahmen von Sozialplänen an.