Ja zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

23.03.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement dem Vorentwurf über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu.

Das Schweizer Geldwäscherei-Abwehrdispositiv ist international als überdurchschnittliches und gut funktionierendes System bekannt. Mit dem vom Eidg. Finanzdepartement ausgearbeiteten Vorentwurf soll die schweizerische Gesetzgebung an die im Jahr 2003 revidierten Empfehlungen der GAFI angepasst werden. Neben der Bekämpfung der Geldwäscherei soll neu auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung als Zweck ins Geldwäschereigesetz aufgenommen werden. Der Informationsaustausch zwischen den Vollzugsbehörden des Geldwäschereigesetzes und den kantonalen Strafverfolgungsbehörden wird verbessert.

Durch vereinzelte und gezielte Anpassungen im Strafgesetzbuch und weiteren Gesetzen werden der bandenmässige Schmuggel sowie Kursmanipulation und Insiderhandel an der Börse, Warenfälschung und Produktepiraterie in bestimmten Fällen als Vortaten der Geldwäscherei ausgestaltet. Es macht sich somit inskünftig strafbar, wer Vermögenswerte, die aus solchen Straftaten stammen, mit den Mitteln des Finanzmarktes zu tarnen versucht.

Schliesslich werden neu auch Berufsleute ausserhalb des traditionellen Finanzsektors den wichtigsten Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstellt. Es betrifft dies vor allem Edelstein-, Immobilien- und Kunsthändler, welche bei ihren Geschäften Bargeld in erheblichem Wert entgegennehmen.

Die vorgeschlagenen Anpassungen an die internationalen Standards liegen nach Ansicht des Regierungsrates im Interesse des Wirtschaftsplatzes Schweiz und tragen dazu bei, den guten Ruf unseres Geldwäscherei-Abwehrdispositivs auch in Zukunft zu erhalten.