Ja zur Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen
23.03.2005 - Solothurn - In seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz und Polizeidepartement (EJPD) begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich die bundesrätlichen Vorschläge in der Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen.
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrates betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen im Zusammenhang mit der Revision des Stiftungsrechts. Einverstanden ist er mit den vorgeschlagenen Voraussetzungen, wonach Stiftungen z.B. mit hohen Bilanzsummen und Umsätzen einen besonders befähigten Revisoren beiziehen müssen. Ebenfalls einverstanden ist der Regierungsrat zudem mit dem Vorschlag, dass Stiftungen mit geringerem Vermögen von der Aufsichtsbehörde befreit werden können, eine Revisionsstelle zu bezeichnen.