KANTONSRAT: JUKO beschliesst Neuausschreibung der Stelle eines Staatsanwalts
21.03.2005 - Solothurn – Nach dem Verzicht eines neugewählten Staatsanwalts auf den Stellenantritt hat die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrats beschlossen, die Stelle neu auszuschreiben. Damit wird ein korrektes Auswahlverfahren sichergestellt, in welchem für alle potenziellen Kandidaten und Kandidatinnen die Spiesse gleich lang sind.
Unter dem Vorsitz ihrer Vizepräsidentin, Yvonne Gasser (CVP Bolken), die den landesabwesenden Kommissionspräsidenten vertrat, hat sich die JUKO mit der Frage des weiteren Vorgehens befasst, nachdem ein in der letzten Kantonsratssession gewählter Staatsanwalt den Verzicht auf den Stellenantritt erklärt hat. Die Kommission hat beschlossen, die Stelle neu auszuschreiben. Damit wird es einerseits möglich, die Stellenausschreibung auf die inzwischen bereinigte Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft abzustimmen. Andererseits legt die Kommission Wert auf ein sowohl formell korrektes als auch breit abgestütztes Auswahlverfahren. Sie verzichtet deshalb darauf, das mit der Wahl von 13 Staatsanwälten in der letzten Session abgeschlossene Verfahren wieder aufzurollen. Zugunsten eines sorgfältigen Auswahlverfahrens nimmt die JUKO in Kauf, dass die neue Staatsanwaltschaft ihre Arbeit am 1. August möglicherweise nur mit 12 statt mit 13 Staatsanwälten und Staatsanwältinnen wird aufnehmen können. Sie geht aber davon aus, dass die Vakanz von der Staatsanwaltschaft überbrückt werden kann, nötigenfalls unter Einsatz eines ausserordentlichen Staatsanwalts.