Landwirtschafts- und Schutzzone Witi – Aenderungen liegen auf
16.03.2005 - Solothurn - Einzelne Vorschriften der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi sollen geändert werden. Dies betrifft die Regelung des Motorfahrzeugverkehrs mit entsprechender Signalisation und die Lockerung der Hundeleinenpflicht. Das Bau- und Justizdepartement legt in der Zeit vom 18. März bis 20. April 2005 die entsprechenden Akten in Grenchen, Bettlach, Selzach, Bellach und Solothurn sowie im kantonalen Amt für Raumplanung öffentlich auf.
In Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und den Regionalplanungsorganisationen hat der Kanton Grundlagen ausgearbeitet, mit denen das Befahren der Witi mit Motorfahrzeugen auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt und klar geregelt wird. So wird beispielsweise auf die beiden Zufahrten mitten durch die Selzacherwiti zum Inseli und zur Röhre ganz verzichtet, weil die dortigen Bootsanbindezonen aareabwärts auf Gebiet von Bellach und Solothurn verschoben worden sind. Beim Bellacherrank beabsichtigt der Kanton, einen neuen Parkplatz für die Öffentlichkeit und für die Bootsinhaber zu errichten. Letztere dürfen künftig zur Bootsanlegestelle zum Ein- und Ausladen fahren. Anschliessend steht ihnen der neue Parkplatz zur Stationierung des Motorfahrzeuges zur Verfügung. Damit wird der landwirtschaftliche Verkehr auf dem Aareweg nicht mehr behindert.
Um dem Bedürfnis der Hundehalter, ihre Hunde nicht in der ganzen Witischutzzone angeleint führen zu müssen, entgegen zu kommen, werden einige Gebiete am Rande der Zone von der Hundeleinenpflicht ausgenommen. Es sind dies in Grenchen das Gebiet Breitholz mit den Anlagen des kynologischen Vereins Grenchen sowie ein Landstreifen von 20 Metern Breite entlang der Bahnlinie zwischen Bellach und Selzach sowie Altreu und Bettlach. Zudem werden die Hundesportübungen und -prüfungen in der ganzen Witischutzzone geregelt.
In der Zeit vom 18. März bis 20. April 2005 liegen die Akten zur Anpassung des kantonalen Nutzungsplanes der Landwirtschafts - und Schutzzone Witi Grenchen - Solothurn öffentlich in den betroffenen Gemeinden Grenchen, Bettlach, Selzach, Bellach und Solothurn und im kantonalen Amt für Raumplanung auf. Berechtigte (z.B. Gemeinden, Bauernverband, Kynologische Vereine, usw.) können gegen die Änderungen während der öffentlichen Auflage Einsprache machen.
Die Witi ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung der Agglomeration Solothurn und Grenchen. Ebenso bedeutend ist ihre Funktion als Lebensraum von störungsanfälligen Tierarten wie Feldhase, Brut- und Zugvögel. Der Erlass der Witischutzzone 1994 durch den Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Witi-Autobahntunnel bezweckt, diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, insbesondere als Vogelbrutstätte und national bedeutende Raststätte für durchziehende Watvögel und als Hasenkammer von nationaler Bedeutung grossflächig zu erhalten und aufzuwerten. Gleichzeitig soll eine möglichst naturverträgliche Naherholung gewährleistet sein. Damit eng verbunden sind unter anderem die Regelung des Motorfahrzeugverkehrs und die Hundeleinenpflicht.