Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2005...
25.05.2005 -
beschlossen
- Das Gasserhaus in Zuchwil, Kirchweg 5, aus dem kantonalen Denkmalschutz zu entlassen
- die Teilrevision des Gemeindegesetzes vom 26. Januar 2005 auf den 1. Juni 2005 in Kraft zu setzen. Ausgenommen sind die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der obligatorischen Urnenwahl des Gemeindevizepräsidiums, die erst nach der Abstimmung über die entsprechende Verfassungsänderung, voraussichtlich am 25. September 2005, in Kraft gesetzt werden.
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet
- zur Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes