KANTONSRAT: Bundesgericht tritt auf staatsrechtliche Beschwerde der SVP nicht ein

18.05.2005 - Solothurn – Das Bundesgericht ist auf die staatsrechtliche Beschwerde der SVP des Kantons Solothurn gegen die Wahl von Marcel Kamber durch den Kantonsrat als Oberrichter nicht eingetreten. Damit steht fest, dass die Wahl vom 26. Januar 2005 gültig erfolgt ist und Marcel Kamber das Amt als Oberrichter antreten kann.

Im Wesentlichen hat das Bundesgericht festgestellt, dass der Artikel 60 der Solothurner Kantonsverfassung ein sogenannten «Programmartikel» ist, aus dem sich keine vor Gericht durchsetzbaren Ansprüche ableiten lassen. Dieser Artikel besagt, dass öffentliche Ämter durch die am besten geeigneten Personen zu besetzen sind und dass nach Möglichkeit die verschiedenen Bevölkerungskreise, namentlich die Regionen und die politischen Richtungen, angemessen zu berücksichtigen sind. Laut Bundesgericht handelt es sich dabei um eine Bestimmung organisatorischer Natur. Der Begriff der «Bevölkerungskreise» sei offen und könne unterschiedlichste - organisierte oder nicht organisierte - Gruppierungen oder Bewegungen umfassen und sich auf Frauen und Männer, Konfessionen und vieles Mehr beziehen. Die Bestimmung sei inhaltlich zu unbestimmt, als dass daraus individuelle Rechte einer politischen Partei abgeleitet werden könnten, die vor Gericht durchgesetzt werden könnten.

Noch offen ist, wann Marcel Kamber an das Obergericht wechseln wird. Zuvor ist seine Nachfolge als Amtsgerichtspräsident von Solothurn-Lebern zu regeln.