KANTONSRAT: SOGEKO: Ja zu den Gründungsstatuten der «Solothurner Spitäler AG» und zur Tabakprävention

19.05.2005 - Solothurn - In der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode hat die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) Janine Aebi (FdP, Zuchwil) zur neuen Präsidentin gewählt. An Reiner Bernath (SP, Solothurn) und Urs Weder (CVP, Grenchen) wurde das Vizepräsidium übertragen. Zudem genehmigte die Kommission die Gründungsstatuten der zukünftigen «Solothurner Spitäler AG» und stimmte dem überparteilichen Auftrag zur Sicherstellung einer wirksamen Tabakprävention zu.

Annahme der Gründungsstatuten der «Solothurner Spitäler AG»
Gestützt auf das vom Kantonsrat 2004 beschlossene Spitalgesetz wird der Regierungsrat die Gründung der zukünftigen «Solothurner Spitäler AG» auf den 1. Januar 2006 vornehmen. Vorgängig dazu müssen die Gründungsstatuten vom Kantonsrat genehmigt werden. Der Inhalt dieser Statuten ist weitgehend durch die Vorschriften des Obligationenrechts vorgegeben. Die AG soll ein Aktienkapital von 30 Millionen Franken aufweisen, welches vollständig in Form einer Sacheinlage der Mobilien der Spitäler liberiert wird. Die Immobilien werden vollständig im Eigentum des Kantons Solothurn verbleiben. Der Regierungsrat wird die Aktionärsrechte des Kantons wahrnehmen und bildet faktisch die Generalversammlung der AG. Er wird auch den Verwaltungsrat, bestehend aus 5 bis 9 Mitgliedern, wählen. Im Herbst wird dem Kantonsrat für die Spital AG ein mehrjähriger Leistungsauftrag samt Verpflichtungskredit zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die kantonsrätliche SOGEKO folgte dem Antrag des Regierungsrates und stimmte den Gründungsstatuten zu.

Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Minderjährige
Die Kommission befasste sich im Weiteren mit einem überparteilichen Auftrag für eine wirksame Tabakprävention. Der Auftrag fordert, eine ganzheitliche Tabakprävention sicherzustellen. Im Mittelpunkt dieser Präventionsmassnahmen sollen der Jugendschutz und der Schutz der Nichtraucher stehen. Insbesondere sollen ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren, eine Verstärkung der Präventionsarbeit in den Schulen sowie ein Schutz vor dem Passivrauchen und eine Werbeeinschränkung für Tabakwaren in öffentlichen Räumen geprüft werden. Der Kanton Solothurn plant - analog dem Nachbarkanton Basel-Landschaft - eine Gesetzesrevision des kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes. Dabei soll ein Verbot der Werbung für Tabakwaren auf öffentlichem Grund und ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Minderjährige gesetzlich verankert werden. Zusätzlich soll eine Bestimmung aufgenommen werden, welche den Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen garantiert. Diesbezüglich könnte der Kanton Tessin als Vorbild dienen, wo der Regierungsrat dem Parlament 2004 eine Gesetzesänderung beantragte, wonach in den Restaurants nicht mehr geraucht werden darf, ausser in getrennten Räumen, die ausreichend belüftet sind. Erfreut nahm die SOGEKO von den geplanten Massnahmen Kenntnis und stimmte dem Antrag des Regierungsrates zur Erheblicherklärung zu.