Änderung des Gesundheitsgesetzes – Vernehmlassung beschlossen
30.11.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Gesundheitsgesetzes durchzuführen. Im Vordergrund der Revision steht ein neuer Gesetzesartikel, welcher die aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlichen Massnahmen für eine wirksame Tabakprävention enthält. Er basiert auf dem vom Kantonsrat erteilten Auftrag "Wirksame Tabakprävention". Es geht um ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren, um die Einschränkung von Werbung und Sponsoring für Tabakwaren sowie um ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Daneben wird eine neue Vollzugsbestimmung zu neuem Bundesrecht (Transplantationsgesetz) im Gesundheitsgesetz eingefügt.
Der neue Gesetzesartikel enthält die aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlichen Massnahmen für eine wirksame Tabakprävention:
Das Verkaufsverbot umfasst nebst dem Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auch den Verkauf über Automaten.
Das Verbot für Werbung und Sponsoring für Tabakwaren gilt auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der vom öffentlichen Grund eingesehen werden kann, in Kinovorführungen sowie an Kultur- und Sportveranstaltungen. Im Interesse der Gesundheit soll ein identisches Verbot für Werbung und Sponsoring auch für alkoholische Getränke gelten. Das Rauchverbot gilt in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören insbesondere die öffentliche Verwaltung, Spitäler, Heime, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Gastronomiebetriebe. Dabei besteht aber die Möglichkeit von getrennten und entsprechend gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung für Rauchende.
Für die Umsetzung eines Teils der Massnahmen sind Übergangsfristen vorgesehen: zwei Jahre für das Verkaufsverbot über Automaten, zwei Jahre für das Rauchverbot in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen, und drei Jahre für die Umsetzung des Werbe- und Sponsoringverbots für traditionelle Anlässe mit Namensbezug zu Alkohol- oder Tabakprodukten.
Der Bund hat ein neues Transplantationsgesetz verabschiedet, welches voraussichtlich auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Den Kantonen werden verschiedene Vollzugsaufgaben zugewiesen. Dabei erfordert die Ernennung einer unabhängigen Instanz, welche den Ausnahmen vom Verbot der Entnahme regenerierbarer Gewebe und Zellen bei urteilsunfähigen oder unmündigen Personen zustimmen muss, eine gesetzliche Regelung. Als zuständige Instanz wird das Departement des Innern bezeichnet, weil das Fachwissen über medizinische und vormundschaftliche Fragen in diesem Departement vorhanden ist.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2006.