KANTONSRAT: Justizkommission stimmt Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der Anmiete von Räumen für die Kantonspolizei im USEGO-Areal Olten zu
22.11.2005 - Solothurn – Die Justizkommission hat der Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der Anmiete von Räumen für die Kantonspolizei im USEGO-Areal Olten zugestimmt. Mit der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes sollen bei Einbürgerungsverfahren neu nur die verfahrensdeckenden Kosten erhoben werden dürfen. Die Einbürgerunsgesuche werden wie bis anhin bei der Bürgergemeinde eingereicht, welche selber bestimmen kann, welche Behörde für die Verleihung resp. Zusicherung zuständig ist. Der Bedarf für neue Räumlichkeiten für die Kantonspolizei in Olten war unbestritten.
Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) stimmte unter der Leitung von Jean-Pierre Summ (SP, Bettlach) der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes einstimmig zu. Die Vorgaben des Bundesrechts sollen damit umgesetzt und die Erfahrungen mit dem nun zwölfjährigen Gesetz eingebracht werden:
- Die kantonalen und kommunalen Behörden dürfen kraft Bundesrecht nur noch kostendeckende Gebühren verlangen. Die bisher im kantonalen Gesetz verankerte Einbürgerungstaxe wird damit hinfällig.
- Die Einbürgerungsgesuche werden wie bis anhin bei der Bürgergemeinde eingereicht. Das Departement ist aber innert 30 Tagen über den Gesuchseingang zu informieren, was eine einheitliche Gesuchserfassung ermöglicht.
- Die Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürger wird gestrafft und beschleunigt. Dafür ist neu das Departement und nicht mehr der Regierungsrat zuständig und die Gesuche müssen nicht mehr der Fachkommission Bürgerrecht unterbreitet werden.
- Die Bürgergemeinden bestimmen wie bis anhin frei, wer für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausserkantonale schweizerische sowie ausländische Staatsangehörige zuständig ist. Sie haben in einem rechtsetzenden Reglement die zuständige Behörde ihrer Gemeinde zu bezeichnen.
Der Bedarf an Arbeitsplätzen für das kantonale Polizeikorps in Olten ist seit 1958 auf rund das Dreifache angestiegen. Im gleichen Zeitraum haben auch die technischen sowie betrieblichen Anforderungen an die Polizei stark zugenommen. Daher genügen die beiden bestehenden Polizeigebäude in Olten sowohl wegen ihrer Grösse als auch wegen der ungeeigneten Raumstruktur und ihres schlechten baulichen Zustandes in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen.
Ein Vergleich hat gezeigt, dass das Kosten/Nutzen-Verhältnis einer Mietlösung im USEGO-Areal in Olten gegenüber dem anfänglich geplanten Neubau viel vorteilhafter ist:
- Eine um ca. acht Prozent grössere Hauptnutzfläche, mit deutlich höherer Nutzungsflexibilität sowie wesentlich besseren Parkierungsmöglichkeiten;
- die Verkehrsanbindung ist für regionale und überregionale Einsätze der Polizei längerfristig wesentlich geeigneter als die innerstädtische Lage des Neubaus.
- Eine langfristig notwendige, möglichst graduelle Erweiterbarkeit ist nur im USEGO-Areal, durch ein entsprechendes Optionsrecht, optimal sichergestellt. - Im Quervergleich zu anderen Mietverträgen ist der vorliegende Mietvertrag (25 Jahre, mit Verlängerungsoption 50 Jahre) längerfristig als besonders günstig zu beurteilen.
- Die Lösung unterstützt eine, zumindest teilweise auch im öffentlichen Interesse liegende, städtebaulich und ökonomisch sinnvolle Entwicklung des USEGO-Areals.