KANTONSRAT: Otto Kellerhals verklagt Kanton Solothurn
09.11.2005 - Solothurn – Mit einiger Verwunderung hat die Ratsleitung zur Kenntnis genommen, dass Otto Kellerhals als ehemaliges Mitglied der Direktion der Solothurner Kantonalbank zehn Jahre nach dem Erscheinen des Berichts der PUK wegen angeblicher Ehrverletzung vom Kanton Solothurn vor Verwaltungsgericht Rehabilitation, Genugtuung und Schadenersatz in noch nicht bezifferter Höhe verlangt.
Der Klage ist zu entnehmen, dass sich Otto Kellerhals durch bestimmte Passagen im Bericht der seinerzeitigen parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in Sachen Solothurner Kantonalbank (SKB) in seiner Ehre verletzt fühlt. Er sei im PUK-Bericht und damit in der Öffentlichkeit mit wahrheitswidrigen Aussagen massiv verunglimpft und in seiner Persönlichkeit verletzt und geschädigt worden. Die Klagebegründung liegt zwar noch nicht vor; der Vorwurf ist jedoch nicht neu. Kellerhals hat ihn schon 1995 in einer Eingabe an die PUK unter Androhung einer Strafklage erhoben. Der Präsident der PUK ist im Kantonsrat auf die Eingabe eingegangen; die Strafklage wurde nie eingereicht.
Die Ratsleitung hat im Verlauf der letzten Jahre in umfangreicher Korrespondenz und auch in einem persönlichen Gespräch zwischen ihm und dem Präsidium des Kantonsrats im Jahr 2002 ausführlich mit Otto Kellerhals diskutiert und ist überrascht, dass er jetzt Klage beim Verwaltungsgericht einreicht. Nach Auffassung der Ratsleitung entbehrt die Klage jeder Grundlage. Dass Kellerhals jetzt die Sache dem Verwaltungsgericht unterbreitet, verwundert umso mehr, als ihm einerseits der PUK-Bericht schon seit 1995 bekannt ist und ihm andererseits das Büro bescheinigt hat, dass weder die PUK noch das Büro bzw. die Ratsleitung ihm eine persönliche rechtliche Verantwortlichkeit für die sog. «Altlasten» in der Solothurner Kantonalbank unterstellen.