Schulleitungsverordnung beschlossen
23.11.2005 - Solothurn – Ab Schuljahr 2006/2007 tritt das Gesetz über die Geleiteten Schulen in Kraft. Der Regierungsrat hat die dafür notwendig gewordene neue Schulleitungsverordnung beschlossen. Der Kanton beteiligt sich an den Besoldungskosten der Schulleitungen. Deren Pensen errechnen sich auf Grund der Schülerzahlen, also nach dem Verursacherprinzip, wie dies die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung verlangt.
Im April 2005 fand der Gegenvorschlag des Kantonsrats zur Volksinitiative "Gute Schulen brauchen Führung" vor dem Volk eine klare Mehrheit. Damit wird ab dem 1. August 2006 das System der "Geleiteten Schule" in einer vierjährigen Übergangsphase flächendeckend eingeführt. An die Löhne der Schulleitungen leistet der Kanton Beiträge, die sich in der Übergangsphase nach dem Stand der örtlichen Entwicklung der "Geleiteten Schulen" richten. Der Regierungsrat hat in seiner neuen "Schulleitungsverordnung" festgelegt, dass sich die Pensen für die Schulleitungen auf Grund der Schülerzahlen errechnen.
Das neue Gesetz bestimmt, dass die Schulleitungspersonen die notwendigen Kompetenzen, die Schule im operativen Bereich zu führen, erhalten. Sie sollen dazu ein angemessenes Pensum zugeteilt bekommen. Schulleitungspersonen sind Kaderangestellte der Gemeinde oder des Zweckverbands. Sie verfügen in der Regel über eine anerkannte Schulleitungsausbildung (z.B. an der Pädagogischen Hochschule Solothurn) oder eine gleichwertige Führungsausbildung.
Die kantonale Verordnung legt die Besoldungsrichtwerte für die Staatsbeiträge fest, schreibt aber diese nicht zwingend vor. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Gemeindebestimmungen für ihre Angestellten.
Die neue Schulleitungsverordnung regelt sowohl die Übergangslösung von 2006 bis 2010 als auch die definitive Folgelösung ab 2010. Sie ist transparent, verlangt wenig zusätzliche Administration, keine Nachkalkulationen für Einwohnergemeinden und Staat. Der Staatsbeitrag wird jährlich einmalig entrichtet. Die "Wirkungsorientierte Verwaltungsführung" verlangt eine Berechnungsbasis nach dem Verursacherprinzip, gerechnet wird also nach Schülerzahlen und nach der Klassifikation für das jeweils gültige Jahr.
Der Umbau der traditionell geführten Schulen in "Geleitete Schulen" ist in drei Phasen unterteilt. Der Prozentsatz des Staatsbeitrages richtet sich nach dem Stand der Entwicklung:
- Schule noch nicht in der Aufbauphase und nicht zertifiziert: Beitragsgrad 0%
- Attest Geleitete Schule im Aufbau: Beitragsgrad 60%
- Zertifizierte Geleitete Schule: Beitragsgrad 100%
Das Attest bzw. das Zertifikat wird durch das Amt für Volksschule und Kindergarten im Auftrag des Departements für Bildung und Kultur ausgestellt. Empfängerin des Staatsbeitrages ist, aufgrund der jährlichen gültigen Klassifikation, die Einwohnergemeinde. Der Prozentsatz aller Volksschul-Staatsbeiträge beträgt im Moment einheitlich 46 %, ab 2010 wird er generell noch 43,75 % betragen.