Verhütung von Folter - Ja zur Schaffung einer Kommission des Bundes

30.11.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement für die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und die vorgeschlagene Umsetzung durch eine Kommission des Bundes aus.

Das Fakultativprotokoll sieht vor, dass zur Verhinderung von Folter regelmässige Besuche von einer unabhängigen Kommission der UNO sowie von einer unabhängigen nationalen Kommission an Orten durchgeführt werden, an denen Personen die Freiheit entzogen ist. Der Regierungsrat wertet die Ratifikation durch die Schweiz als wichtiges Signal im weltweiten Kampf gegen die Folter und grausame Behandlung Gefangener. Dies umso mehr, als sich die Schweiz massgeblich für die Schaffung eines solchen Präventivmechanismus gegen die Folter eingesetzt habe.

Der Regierungsrat erachtet die Umsetzung für die Schweiz durch eine ehrenamtlich tätige, vom Bundesrat ernannte und unabhängige Kommission, welche die Einrichtungen des Freiheitsentzuges in der Schweiz regelmässig inspiziert und den zuständigen Behörden Empfehlungen erteilen kann, als sinnvoll.