Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege – Ja zur Änderung

26.10.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) der Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) zu. Damit soll die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD angesiedelt werden.

Die seit 2002 bestehende Aufteilung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einerseits beim EJPD und andererseits beim Bundesstrafgericht hat in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsproblemen geführt. Daher schickte der Bundesrat am 1. Juli 2005 eine Revision des BStP in die Vernehmlassung, wonach die Aufsicht nunmehr einzig beim EJPD angesiedelt werden soll.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Zusammenlegung der Aufsicht beim EJPD. Sie beruhe auf einer schlüssigen Abwägung von Vor- und Nachteilen verschiedener Aufsichtsmodelle und entspreche grundsätzlich der Aufsichtsregelung, wie sie auch im Kanton Solothurn seit der am 1. August 2005 in Kraft getretenen Strafverfolgungsreform gelte.

Zugleich mahnt der Regierungsrat aber, die fachliche Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörde des Bundes müsse sichergestellt sein. Um unstatthafte Einflussnahmen des EJPD auf die Verfahrensführung zu vermeiden, spricht er sich dafür aus, dass das EJPD mit der Beurteilung der Fachfragen verwaltungsexterne Personen mit Strafverfolgungspraxis beauftragt.