Gemeinsamer Nationalstrassen-Unter- und -Werterhalt für die Nordwestschweiz - AG, BL, BS und SO bauen Trägerschaft auf
27.10.2005 - Solothurn - Der Bund sieht für die Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) im Bereich Nationalstrassen elf Vergabeeinheiten für den betrieblichen und kleinen baulichen Unterhalt vor. Die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben beschlossen, eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen aufzubauen.
Am 28. November 2004 hat die Schweizer Bevölkerung über die Neuordnung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) abgestimmt. Die Nationalstrassen sind künftig zu 100 % durch den Bund zu finanzieren. Der Bund trägt die Verantwortung für Bau und Unterhalt, kann die Aufgabe aber ganz oder teilweise öffentlichen, privaten oder gemischten Trägerschaften übertragen. Die Umsetzung der NFA ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
Der Bund beabsichtigt nach aktuellem Planungsstand, den Betrieb elf Vergabeeinheiten zu übertragen. Die Vergabeeinheiten wurden nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet. Die Nordwestschweiz mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn bildet eine dieser elf Vergabeeinheiten.
Als erste in der Schweiz beschlossen die Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren, eine gemeinsame interkantonale Trägerschaft "Nationalstrassen Nordwestschweiz (NSNW)" aufzubauen. Eine Arbeitsgruppe mit den Nationalstrassen-Verantwortlichen hat sich mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Kooperation beschäftigt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass zur Nutzung von Synergien neben dem betrieblichen auch ein Teil des baulichen Unterhalts und der Umgestaltung durch die Vergabeeinheit im Leistungsauftrag übernommen werden kann. Auch beim Verkehrsmanagement, den polizeilichen Leistungen, den Schadenwehren und den Ereignisdienste liegt das Wissen und die Erfahrungen bei den Kantonen resp. der Vergabeeinheit. Daher ist sie bestens in der Lage, eine qualitativ hoch stehende und wirtschaftlich optimale Lösung zu garantieren.
Nachdem die Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren an ihrer Sitzung vom 12. September 2005 den Projektauftrag genehmigt hatten, liegt mittlerweile auch die Zustimmung der Gesamtregierungen aller vier involvierten Kantone vor. Bereits wurde auch eine kantonsübergreifende Projektorganisation eingesetzt. Die politische Verantwortung des Projekts liegt bei der Steuerungskommission, welche sich aus den Nordwestschweizer Baudirektorinnen und Baudirektoren und den entsprechenden Kantonsingenieuren zusammensetzt und unter der Leitung von Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorstehers des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Eine Übernahme des Leistungsauftrages durch die Trägerschaft soll per 1. Januar 2008 erfolgen.