Ja für ein Bundesgesetz über die Kulturförderung
26.10.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kultur dem Entwurf für die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kulturförderung des Bundes (Kulturförderungsgesetz, KFG) und dem Entwurf für eine Totalrevision des Bundesgesetzes, betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" (Pro Helvetia-Gesetz, PHG) zu. Ziel der beiden Erlasse ist es, die Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteure im Bereiche der Kulturförderung auf Bundesebene zu entflechten und die Strukturen der Kulturstiftung Pro Helvetia zu modernisieren.
Der Regierungsrat begrüsst es, dass die beiden Gesetzesvorlagen gleichzeitig zur Diskussion stehen. Der Bund unterstreiche damit seinen Willen, eine aufeinander abgestimmte, kohärente Kulturpolitik zu verfolgen. Das neue Kulturförderungsgesetz und die Gesamtrevision des Pro Helvetia-Gesetzes füllen eine Lücke, die während der drei zurückliegenden Jahrzehnte in den Fragen der Kulturförderung in ihrer politischen Ausrichtung und in rechtlicher Hinsicht immer wichtiger geworden sind. In dieser Zeit hat sich die grosse Mehrheit der Kantone rechtliche Grundlagen für die Kulturarbeit gegeben.
Ausdrücklich begrüsst der Regierungsrat, dass der Bund seinen Rückstand aufholt und sich nun auch gut strukturierte, rechtliche Grundlagen für seine Kulturarbeit gibt. Für den Kanton Solothurn sind die wesentlichen Kriterien
- die Kulturhoheit der Kantone
- das Subsidiaritätsprinzip staatlicher Kulturförderung in der Schweiz
- eine klarere Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK)und der Pro Helvetia (PH).
Positiv wertet der Regierungsrat, dass die Aufgaben des Bundes im Bereich der Kulturförderung umschrieben werden. Es sei unumgänglich, dass diese Bereiche mit einem Gesetz geregelt werden. Dies diene der Legitimation und der Übersichtlichkeit. Die Struktur des KFG erachtet er als sinnvoll. Er begrüsst, dass auf den Versuch verzichtet wurde, in einem Gesetz sämtliche bestehenden Spezialgesetze zu vereinen (Film, Landesmuseum, Heimatschutz etc.). Dies führe zu einer schlanken Vorlage, deren Systematik im Grundsatz überzeugt.
Die vorgesehenen Planungsperioden mit Förderschwerpunkten und Rahmenkrediten werden in Verbindung mit der entsprechenden periodischen Abstimmung mit der Kulturförderung von Kantonen und Gemeinden (Städten) ebenfalls sehr begrüsst.
Das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege (EAD) gehört für den Regierungsrat nicht unter das KFG. Die Aufgaben des Archivs müssten in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen geregelt werden.
Der Entwurf für die Totalrevision des Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) ist für den Regierungsrat leider äusserst knapp gefasst und bringt nicht überall erhellende Erklärungen. Er begrüsst diese Totalrevision, erwartet aber, dass die Botschaft gründlich überarbeitet wird. Ausdrücklich begrüsst er, dass im neuen Gesetz die Pro Helvetia allgemein zur Zusammenarbeit mit Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden verpflichtet wird. Zudem begrüsst er, dass die Pro Helvetia auf einen Leistungsauftrag des Bundesrates und eine jährliche Leistungsvereinbarung verpflichtet wird, der eine entsprechende Mittelzuweisung folgt. Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen dem BAK und der PH als richtig und tauglich.