Ja zur Revision der Fischereiverordnung mit Abstrichen

26.10.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seinem Schreiben an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) der beabsichtigten Revision der Fischereiverordnung grundsätzlich zu. Der Regierungsrat verlangt aber, dass die Rückstufung der Barbe von der Stufe "potentiell gefährdet" in die Stufe "nicht gefährdet" noch einmal überprüft wird. Im Kanton Solothurn ist ein kontinuierlicher Rückgang der Barbenfänge zu beobachten und eine Rückstufung der Barbe aus diesem Grund fraglich.

Wie die Jäger müssen in Kürze auch die Fischer einen Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Kenntnisse zur Ausübung der Fischerei verfügen. Dabei steht die tierschutzgerechte Behandlung des Fanges im Vordergrund. Einzelne Kantone kennen bereits eine Fischerprüfung, welche Voraussetzung für den Erhalt einer Fischereiberechtigung ist. Für den Kanton Solothurn ist dies bis heute noch nicht der Fall und müsste neu eingeführt werden. In Kraft treten soll diese neue Regelung auf den 1. Januar 2008.

Die vorgeschlagene Verordnungsänderung zum Bundesgesetz über die Fischerei kann in zwei Teile unterteilt werden. Ein erster Bereich enthält Revisionselemente mit relevanten, materiellen Neuerungen wie: Aufhebung der Schonmassnahmen für Hecht und Barsch (Egli), Fangverbot für Fischarten, welche vom Aussterben bedroht sind, wie zum Beispiel die Nase, Einführung eines Sachkundenachweises für Angelfischer über ausreichende Kenntnisse betreffend den Tierschutz, Auftrag an die Kantone, dass Besatzprogramme nicht zur Verbreitung von Tierseuchen führen.

Der zweite Bereich enthält eine Reihe von mehr technischen Präzisierungen und Aktualisierungen des bestehenden Rechts, wie etwa die Definition der Gartenbiotope, Bewilligungen beim Import von Fischen oder die Anpassung der Anhänge zur Fischereiverordnung mit der Bezeichnung der Fischarten an den neuen Fischverbreitungsatlas. Hier verlangt der Regierungsrat, dass die Rückstufung der Barbe, welche im Anhang 1 vom Status "potentiell gefährdet" in die Stufe "nicht gefährdet" noch einmal überprüft werden soll. Im Kanton Solothurn ist ein kontinuierlicher Rückgang der Barbenfänge zu beobachten und eine Rückstufung der Barbe aus diesem Grund fraglich.

Ausser den Fangverboten für bedrohte Fischarten und die Einführung des Sachkundenachweises, welche erst im Jahr 2008 in Kraft treten sollen, will der Bund die Verordungsänderung bereits auf den 1. März 2006 in Kraft setzen.