Ja zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes
26.10.2005 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie der Totalrevision des Kernenergiegesetzes (KHG) sowie der Ratifizierung von entsprechenden internationalen Übereinkommen zu.
Der Regierungrat erachtet es insbesondere als richtig, die heute geltende obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen international koordiniert von einer Milliarde auf 2.25 Milliarden Franken zu erhöhen. Ebenfalls stimmt er der Ratifizierung der revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel zu, bringt diese doch eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren, falls von einem nuklearen Unfall im Ausland auch Opfer in der Schweiz betroffen wären. Zudem werden durch die Ratifizierung des gemeinsamen Protokolls die haftungsrechtlichen Vorschriften auch auf die osteuropäischen Staaten ausgedehnt.