Neue Verordnungen zum Kernenergiegesetz - Ja mit einem Vorbehalt
05.10.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat sagt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie (BFE) grundsätzlich Ja zu vier neuen Verordnungen zum Kernenergiegesetz. Zur Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen bringt er allerdings einige Vorbehalte an.
Mit den vier Verordnungen werden Mindestanforderungen an fachlich ausgewiesenes Personal von Kernanlagen definiert, eine gesetzliche Grundlage für die Zuverlässigkeitskontrolle geschaffen und Aufgaben sowie Befugnisse von Betriebswachen weitreichend geregelt. Im Weiteren werden die spezifischen Anforderungen an die Sicherheit und die wiederkehrenden Prüfungen der Behälter und Rohrleitungen festgelegt.
Da heute beim Ausbildungsstand sowie in der Bewaffnung und Ausrüstung der Betriebswachen erhebliche Unterschiede unter den verschiedenen Kernanlagen bestehen, hat der Regierungsrat in der Vernehmlassungsantwort darauf hingewiesen, dass die Vorschriften in diesen Bereichen vereinheitlicht werden müssen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass vorab in der Verordnung über die Betriebswache für alle Betriebe die Aufgaben und Befugnisse, die Ausrüstung und Bewaffnung, die Organisation sowie die Anforderungen an die Qualifikation und Eignung einheitlich geregelt werden.
Nur auf dieser Basis könne – so der Regierungsrat - auch eine einheitliche Ausbildung aufgebaut und eine gleiche Qualität der Betriebswachen erreicht werden.