Teilrevision Bundeswaldgesetz – Nur mit Vorbehalten

26.10.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald im Grundsatz. Er bemängelt jedoch, dass in zentralen Fragen, wie beispielsweise bei der Schaffung von mehr Klarheit bei den Grundsätzen für die Waldbewirtschaftung, oder der Stärkung der Wertschöpfungskette Holz mit dem Gesetzesentwurf keine Lösungsansätze aufgezeigt werden.
 
In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat darauf hin, dass die wesentlichen Anliegen aus dem Waldprogramm Schweiz mit dieser Vorlage nur teilweise umgesetzt würden. Von den fünf Stossrichtungen seien nur zwei berücksichtigt (Schutzwald und Biodiversität), hingegen fehlten im Gesetzesentwurf Lösungsansätze zum Schutz der Waldböden und des Trinkwassers, zur Stärkung der Wertschöpfungskette Holz und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft. Ebenso bringe die Vorlage in der zentralen Frage der Einschränkungen resp. Freiheiten bei der Waldbewirtschaftung (Bewirtschaftungsgrundsätze) keine Klärung, sondern es werde auf die zur Zeit noch nicht vorliegende Verordnung verwiesen.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehene Flexibilisierung hinsichtlich des Realersatzes bei Rodungen und erachtet diesen Schritt als zwingend für eine zeitgemässe Walderhaltungspolitik. Ebenso ist er einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen in den Bereichen der Ausbildung und Organisation sowie der Einführung geschützter Herkunftsbezeichnungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Er sieht aber zusätzlichen Klärungsbedarf im Zusammenhang mit dem freien Betretungsrecht des Waldes einerseits und den Sorgfaltspflichten des Waldeigentümers andererseits sowie der Beseitigung von Gefahren für Werke, wie Verkehrsanlagen oder Siedlungen, die von Bäumen ausgehen.

Mit der vorgesehenen Teilrevision beabsichtigt der Bund das Waldgesetz von 1991 an, das sich schnell ändernde Umfeld anzupassen, Prioritäten zu setzen und die Interessen des Bundes zu präzisieren. Der vorliegende Entwurf basiert auf dem Waldprogramm Schweiz, das als Grundlage für die zukünftige Waldpolitik des Bundes in einem intensiven partizipativen Prozess erarbeitet wurde, an welchem sich Verbände, Politiker, Fachleute und zahlreiche Praktiker mit Bezug zu Wald und Holz beteiligt haben. Ziel der Gesetzesrevision ist in erster Linie, den Schutz vor Naturgefahren und die biologische Vielfalt des Waldes zu sichern, also jene Funktionen des Waldes, die der Allgemeinheit dienen und von hohem öffentlichen Interesse sind.