Vogelgrippe – Meldepflicht bis zum 1. November 2005

26.10.2005 - Solothurn – Der kantonale Veterinärdienst macht - im Zusammenhang mit den Vorsorgemassnahmen des Bundesrates gegen die Vogelgrippe - die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass sich alle Geflügelhalter, welche sich bisher weder beim Kantonalen Amt für Landwirtschaft oder dem Kantonalen Veterinärdienst gemeldet haben, bei der Einwohnergemeinde als Geflügelhalter registrieren lassen müssen. Es besteht eine Meldepflicht bis zum 1. November 2005 für sämtliche Betriebe, unabhängig, ob es sich um Kleinstbetriebe für den privaten Eierkonsum, um Hobbyhalter oder Zuchtbetriebe handelt.

Betroffene Geflügelhalter können entsprechende Meldungen bei den Einwohnergemeinden machen. Diese erteilen auch Auskünfte über die Meldepflicht. Erfasst werden müssen Hühner und Mastpoulets, Truthühner, Fasane, Pfaue, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Enten, Gänse, Schwäne, Strausse, andere Hühner-, Schwimm- oder Laufvögel.

Im Zusammenhang mit den Vorsorgemassnahmen des Bundesrates gegen die Vogelgrippe wurde die Freilaufhaltung des Geflügels ab dem 25. Oktober verboten.