Archivgesetz findet grösstenteils Zustimmung

07.09.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsantworten zum Archivgesetz zur Kenntnis genommen und Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Vernehmlassungsentwurf findet grösstenteils Zustimmung.

Die meisten Vernehmlasser sind mit der allgemeinen Stossrichtung des Vernehmlassungsentwurfs einverstanden und begrüssen eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe. Verschiedene Vernehmlasser treten beim Recht auf Zugang zu Archivgut für die Anliegen der historischen Forschung ein und erinnern an die Fichenaffäre und an die Turbulenzen im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen und der Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs. In der Vorlage an den Kantonsrat werden diese Anliegen berücksichtigt.

Die gesetzliche Regelung der Archivierung ist notwendig, um eine kontinuierliche Überlieferung von staatlichem Schriftgut zu gewährleisten und Überlieferungslücken zu vermeiden. Ohne die Verpflichtung der Behörden und Dienststellen zur Ablieferung von Schriftgut kann das Staatsarchiv seine Funktion als 'Langzeitgedächtnis' der kantonalen Verwaltung und der Öffentlichkeit nicht wahrnehmen.