Bundesgesetz über die Psychologieberufe – ja aber...
28.09.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheit zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Psychologieberufe die geplante gesamtschweizerische Regelung. Er bemängelt aber - unter anderem - die zu starken Eingriffe in das kantonale Verfahrensrecht.
Das Psychologieberufegesetz soll eine gesamtschweizerisch einheitliche Aus- und Weiterbildung der Psychologieberufe, deren Titelschutz sowie den Schutz der Konsumenten und Patienten bei gewissen psychologischen Tätigkeiten mittels Bewilligungspflicht regeln.
Der Regierungsrat unterstützt die vom Gesetzesentwurf gesteckten Ziele, bemängelt hingegen Bestimmungen zu deren Durchsetzung. So sollte der Titelschutz für alle ordentlichen Hochschulabschlüsse gelten. Bei den bewilligungspflichtigen Tätigkeiten sollte das gleiche (kantonale) Verfahrensrecht gelten wie bei den übrigen bewilligungspflichtigen Berufen des Gesundheitswesens.