Holzverarbeitungszentrum Luterbach genehmigt
28.09.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung "Holzverarbeitungszentrum in Luterbach" beschlossen und die entsprechenden Nutzungspläne genehmigt. Damit hat er die Recht- und Zweckmässigkeit der Planung und die Umweltverträglichkeit des Projekts festgestellt.
Mit der beschlossenen Richtplananpassung wird der Standort Luterbach für das Holzverarbeitungszentrum Kogler (HVZ) als Industrieanlage von überörtlicher Bedeutung festgelegt. Dagegen hat die Einwohnergemeinde Flumenthal erfolglos Beschwerde geführt.
Die nun vom Regierungsrat genehmigte Nutzungsplanung umfasst den Teilzonenplan HVZ, den Gestaltungsplan HVZ mit Sonderbauvorschriften sowie das zugehörige Entwässerungsprojekt. Damit ist die planerische Grundlage geschaffen zur Ansiedlung des Holzverarbeitungszentrums Kogler. Dieses setzt sich zusammen aus dem Verbund der Kogler Holz AG, der AEK Energie AG und der Borregaard AG.
In der Grosssägerei sollen beim Vollausbau pro Jahr ca. 1 Mio. Kubikmeter Rundholz verarbeitet werden. Durch das HVZ werden etwa 200 neue Arbeitsplätze geschaffen. Aufgrund des gewählten Standorts Luterbach, d.h. der Nähe zum Betrieb der Borregaard und zum geplanten Holzkraftwerk mit Pellet-Produktion auf dem Areal der AEK, ergeben sich Synergien, welche zur Verwertung sämtlicher Holzabfälle vor Ort führen.
Gegen den Gestaltungsplan waren beim Regierungsrat insgesamt elf Beschwerden eingegangen. Nach gütlicher Erledigung bzw. Abschreibung aus formellen Gründen von mehreren Rechtsmitteln hatte der Regierungsrat noch über fünf Beschwerden zu entscheiden, unter anderem über eine des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS). Im Vordergrund der Beschwerden standen umweltrechtliche Bedenken gegen das Projekt. Vor allem wurde eine Reduktion der Umweltbelastungen durch den Strassenverkehr verlangt, indem der vorgeschriebene Bahnanteil erhöht und die LKW-Fahrten reduziert werden sollten.
Der Regierungsrat wies die Beschwerden mit heutigem Beschluss im Wesentlichen ab. Ein wichtiger Grund für die Feststellung der Umweltverträglichkeit des Projekts HVZ war für den Regierungsrat die verbindliche Regelung der strassenseitigen Anlieferung von Rundholz über den Autobahnanschluss Wangen a.A. in den Sonderbauvorschriften. Gerade durch diese Massnahme im Rahmen der umweltrechtlichen Vorsorge werden grössere Wohngebiete in den Gemeinden Kriegstetten, Derendingen, Zuchwil und Luterbach vom Lastwagenverkehr grösstenteils verschont.