Ja zu Gesetzesänderungen zur Einführung des biometrischen Passes
21.09.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei den für die Einführung des biometrischen Passes notwendigen Änderungen von Gesetz und Verordnung im Ausweiswesen zu. Er beurteilt die vorgeschlagene Regelung weitgehend als sachgerecht und praktikabel. Aus Sicht des Datenschutzes ist die Vorlage nach Meinung des Regierungsrates noch punktuell verbesserungsfähig.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei den Änderungen von Gesetz und Verordnung zur Einführung des biometrischen Passes zu. Nach seiner Beurteilung ist die vorgeschlagene Regelung sachgerecht und praktikabel. Biometrische Pässe bedeuten einen Quantensprung im Ausweiswesen, weshalb klare Regeln über Erfassung und Bearbeitung der Daten über die antragstellende Person notwendig sind.
Punktuell verbesserungsfähig ist nach Meinung Regierungsrat die Vorlage hinsichtlich Datenschutz. Hier müsse sichergestellt werden, dass die zwecks Erstellung des Ausweises erhobenen persönlichen Daten ausreichend geschützt sind. Insbesondere verlangt der Regierungsrat, dass die Zugriffsberechtigung auf die Daten klar umschrieben wird.