Ja zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit
06.09.2005 - Solothurn – Die Kommission der kantonalen Arbeitsmarktpolitik Solothurn setzt sich für ein Ja des Stimmvolkes zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit ein. Die Annahme der eidgenössischen Vorlage am 25. September 2005 ist für eine Verbesserung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping von grösster Wichtigkeit.
Die Kommission der kantonalen Arbeitsmarktpolitik (KAP) setzt sich tripartit aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons und der Einwohnergemeinden zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen sowie die Arbeitsmarktbeobachtung. Als zuständige Fachkommission besitzt sie deshalb weitgehende Kenntnisse zur objektiven Beurteilung der Auswirkungen einer Ausweitung der Personenfreizügigkeit.
In ihrer Beurteilung stellt die KAP fest, dass ein "Ja" der Stimmbürger für die Schweiz und insbesondere für den Kanton Solothurn wichtig wäre. Der Kanton Solothurn versteht sich als offener Kanton, dessen Wirtschaft nicht in der Lage wäre, ohne ausländische Arbeitskräfte zu funktionieren. Es besteht aber aus der Sicht der KAP keine Gefahr, dass die neue Regelung zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen wird. Um der Angst vor massenhafter Einwanderung und zunehmender Arbeitslosigkeit zu begegnen, hat die Schweiz mit der EU sehr erfolgreich eine lange Übergangsregelung ausgehandelt. Die Kontingente für die Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedsländern sind restriktiv – sie betragen zu Beginn wenige Hundert und steigen nur langsam an. Zudem gilt nach wie vor – auch für die kontingentierten Arbeitsplätze - der Inländervorrang. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden noch bis ins Jahr 2011 geprüft. Es werden also nur die Arbeitskräfte kommen können, welche wirklich gebraucht werden. Die kleine Erhöhung dieser Kontingente wird deshalb keine höhere Arbeitslosigkeit auslösen.
Mit den flankierenden Massnahmen würden zudem der Bund, die Kantone, aber auch die Sozialpartner dazu beitragen, dass alle am Wohlstand teilhaben können, welcher durch die Personenfreizügigkeit generiert wird. Aufgrund der erkannten Mängel haben Bundesrat und Parlament auch eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen beschlossen. Am 25. September wird daher namentlich auch über die Verbesserungen bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen gegen Lohndumping abgestimmt. Diese zusätzlichen Massnahmen wurden insbesondere auch im Hinblick auf die verbesserte Bekämpfung der Missbräuche im Baubereich sowie beim Personalverleih beschlossen. Zu diesen Verbesserungen gehören u. a. der Einsatz einer genügenden Anzahl von Inspektoren zur Kontrolle der Arbeitsverhältnisse. Dazu kommen verschärfte Strafen gegen fehlbare ausländische Arbeitgeber sowie die Festlegung einer Auskunftspflicht der Temporärfirmen gegenüber tripartiten und paritätischen Kommissionen.