Kantonale Deponieplanung in der Vernehmlassung

20.09.2005 - Solothurn – Das Amt für Umwelt schickt die aus dem Jahre 1994 stammende und jetzt überarbeitete kantonale Deponieplanung in die Vernehmlassung. Die neue Planung soll die Grundlage für eine an die Bedürfnisse angepasste Abfallentsorgung schaffen und den Koordinationsbedarf mit den Nachbarkantonen aufzeigen. Die Vernehmlassungsunterlagen können über das Internet http://www.afu.so.ch bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2005.

Gemäss Bundesgesetzgebung haben die Kantone aufzuzeigen, wie sie ihre Abfälle entsorgen. Für abzulagernde Abfälle haben sie dafür geeignete Deponien vorzusehen und mit den Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Der Kanton Solothurn hat im Richtplan 2000 sein Deponiekonzept und die Deponiestandorte ausgewiesen. Als Grundlage dienten eine aus dem Jahr 1994 stammende Deponieplanung und einzelne Detailplanungen. Anfangs des Jahres 2004 beschloss der Regierungsrat die Planungen im Bereich Deponien zu aktualisieren. Dazu wurden jetzt die Grundlagen auf den neusten Stand gebracht und ein neues Deponiekonzept erarbeitet. Die Anpassung des kantonalen Richplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die wirtschaftlichen Untersuchungen im Rahmen der Deponieplanung haben gezeigt, dass sich die interkantonalen Verflechtungen seit der letzten Überprüfung nochmals verstärkt haben. So werden die Reststoffe vollumfänglich und die Kehrichtschlacke (Reaktorstoffe) weitgehend ausserkantonal entsorgt. Auf der anderen Seite entsorgt der Kanton Solothurn aus anderen Kantonen anfallendes unverschmutztes Aushubmaterial. Gesamthaft gesehen halten sich die Zu- und Wegfuhren in etwa die Waage.

Als Planungsgrundlage legt der Kanton jetzt für jeden Deponietyp die Entsorgungsregion und das Angebot an Deponievolumen fest. Er bezeichnet die möglichen Deponiestandorte zur Einleitung der weiteren Abklärungen und der zeitgerechten Richtplananpassung. Neue Deponiestandorte schafft er nach Möglichkeit in den Regionen, wo der Abfall tatsächlich anfällt.

Zum heutigen Zeitpunkt sind keine neuen sogenannten Reaktordeponien oder Reststoffdeponien zu planen. Notwendig sind hingegen sowohl im oberen als auch im unteren Kantonsteil mehrere Inertstoffdeponien mit umfassender Stoffliste für die Ablagerung von nicht wiederverwertbaren mineralischen Bauabfällen (Bauschutt). Im nördlichen Kantonsteil strebt der Kanton eine Inertstoffdeponie mit beschränkter Stoffliste für unverschmutztes Aushubmaterial an.

Die Deponieplanung empfiehlt konkret eine Reihe von Standorten neu in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Ein Aktionsprogramm zeigt den angesprochenen Behörden, Planern und Unternehmen die weiteren Schritte bei der planerischen Sicherung der Deponiestandorte auf. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen wird der vorhandene Koordinationsbedarf aufgezeigt.

Die Standortgemeinden, Nachbarkantone und heutigen Deponiebetreiber sowie alle interessierten Gemeinden und Verbände können sich jetzt zur neuen Deponieplanung bis am 30. November 2005 äussern.