Konsumenteninformationsgesetz - Ja mit Vorbehalt
21.09.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat sagt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement grundsätzlich Ja zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumenten (KIG). Zu einzelnen Bestimmungen hat er jedoch Vorbehalte. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Lebensmittelgesetzes, nämlich die Konsumentenschaft über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren, lehnt er sogar ab.
Der Regierungsrat begrüsst es, dass bestehende Lücken im geltenden Konsumenteninformationsgesetz geschlossen werden sollen. So etwa mit Minimalvorschriften für die Information über die Waren und Dienstleistungen oder die Einführung einer generellen Regelung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seine grundsätzliche Zustimmung finden auch die verbesserten Strafbestimmungen.
Im Rahmen der Teilrevision des KIG werden auch einzelne Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes revidiert. So erachtet er z. B. die Ausweitung des Täuschungsschutzes als sinnvoll und zweckmässig. Hingegen lehnt der Regierungsrat aber die vorgesehene Erweiterung des Lebensmittelgesetzes Konsumentenschaft über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren klar ab. Er ist der Meinung, dass diese an und für sich sinnvolle Aufgabe im Lebensmittelgesetz einen Fremdkörper darstelle und deshalb anderweitig gesetzlich geregelt werden müsse.
Im Hinblick auf seine Bestrebungen den kantonalen Finanzhaushalt in Ordnung zu bringen und dafür die Staatsaufgaben auf die Kernbereiche zu konzentrieren, weist der Regierungsrat auch ausdrücklich darauf hin, dass er die Übernahme von weiteren Vollzugsaufgaben durch die Bundesgesetzgebung ohne eine entsprechende finanzielle Abgeltung strikte ablehnt.