Aufräumarbeiten und Sicherheitsholzschläge entlang Kantonsstrassen: Waldeigentümer und Kanton haben sich geeinigt.
07.04.2006 - Solothurn – Kürzlich fand auf Verlangen des kantonalen Bürgergemeinden- und Waldeigentümerverbandes (BWSo) eine Aussprache mit den zuständigen Stellen des Kantons statt, um die Verantwortlichkeit für Sicherheit und Betrieb der Kantonsstrassen im Zusammenhang mit angrenzendem Wald zu klären. Das Gespräch hat in den grundsätzlichen Punkten zu einer Einigung geführt.
Am 4./5. März kam es auf verschiedenen Abschnitten des Kantonsstrassennetzes als Folge von umgeknickten und umgestürzten Bäumen zu Behinderungen - dies als Folge der ausserordentlichen Schneefälle. Obschon die Aufräumarbeiten durch die vom Amt für Verkehr und Tiefbau aufgebotenen Forstdienste und Forstunternehmungen rasch und effizient ausgeführt wurden, blieben Fragen der Verantwortlichkeit hinsichtlich Sicherheit sowie der Zuständigkeit insbesondere was die Kosten betrifft, ungeklärt. Auf Drängen verschiedener Waldeigentümer verlangte in der Folge der kantonale Verband der Bürgergemeinden und Waldeigentümer eine Aussprache mit den zuständigen Stellen des Kantons. Dieses Gespräch fand kürzlich statt und hat in den grundsätzlichen Punkten zu einer Einigung geführt. Es wurde Folgendes festgehalten:
- Für die Öffnung und Wiederherstellung der Kantonsstrassen nach ausserordentlichen Naturereignissen ist der Kanton zuständig und trägt als Werkeigentümer die daraus entstehenden Kosten. Dies betrifft auch die Schadensbehebung vom 4./5. März dieses Jahres.
- Für die vorsorgliche Beseitigung instabiler Bäume und Baumgruppen, die im Bereich von Wald eine Gefährdung der Verkehrssicherheit auf Kantonsstrassen darstellen, sollen künftig nicht mehr ausschliesslich die Waldeigentümer sondern der Kanton verantwortlich sein. Dieser soll im wesentlichen auch die entsprechenden Kosten insbesondere dort tragen, wo der Wald nicht mehr bewirtschaftet wird.
Um eine kantonsweite Übersicht der dafür notwendigen Massnahmen zu erhalten, wird das Kantonsforstamt in Zusammenarbeit mit den Kreisbauämtern die entsprechenden Daten umgehend erheben und gestützt auf die Dringlichkeiten Kostenschätzungen vornehmen. Damit die Verkehrssicherheit auf Kantonsstrassen, die entlang oder durch Wälder führen, gewährleistet werden kann, sind vorsorgliche Massnahmen unumgänglich. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass dafür zusätzliche Finanzmittel anbegehrt werden müssen.