Ja für ein politisches Zeichen gegen die Diskriminierung von Frauen

25.04.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seinem Schreiben an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die vorgeschlagene Ratifizierung des Fakultativprotokolls vom Oktober 1999 zum Übereinkommen vom Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist das erste Menschenrechtsübereinkommen, das alle Lebensbereiche von Frauen umfasst. Es zählt heute zu den weltweit grundlegenden Rechtsinstrumenten im Bereich der Menschenrechte. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 27. März 1997 beigetreten.

Das nun vorliegende Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen um zwei weitere Kontrollinstrumente. Mit einem individuellen Mitteilungsverfahren können künftig Einzelpersonen oder Personengruppen Verletzungen eines im Übereinkommen geregelten Rechtes einem Ausschuss der UNO zur Kenntnis bringen. Durch ein Untersuchungsverfahren kann der Ausschuss darüber hinaus bei zuverlässigen Angaben, die auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte hinweisen, von sich aus tätig werden und den Vertragsstaat zur Stellungnahme auffordern.

Die Entscheide des Ausschusses sind juristisch nicht bindend, sondern politischer Natur. Dies etwa im Gegensatz zu den völkerrechtlich verbindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).

Der Regierungsrat stimmt der Ratifikation des Fakultativprotokolls vorbehaltlos zu. Seiner Ansicht nach setzt das Fakultativprotokoll ein politisch richtiges Zeichen und unterstreicht die Bedeutung des UNO-Übereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.