Ja zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts

04.04.2006 - Solothurn – In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht.

Die Revision sieht neben einer umfassenden Neuordnung des Rechnungslegungsrechts Neuerungen im Bereich der Kapitalstruktur der Aktiengesellschaften, der Corporate Governance und der Durchführung von Generalversammlungen vor. Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich, dass sich die Art der Buchführung und Rechnungslegung künftig nicht mehr nach der Rechtsform der Unternehmung, sondern nach ihrer Grösse und Bedeutung richtet.

Mit der Neuregelung der Kapitalstrukturen wird nach Ansicht des Regierungsrates den Bedürfnissen der Unternehmung Rechnung getragen. Die Einführung eines sog. Kapitalbandes ermöglicht es, das Verfahren zur Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals flexibler zu handhaben. Die Generalversammlung kann künftig den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital in einer bestimmten Bandbreite herauf- und herabzusetzen.
 
Die Vorlage ermöglicht den Unternehmen zudem, die Nutzung elektronischer Mittel vor und während der Generalversammlung sowie deren Durchführung an mehreren Tagungsorten und im Ausland. Der Regierungsrat begrüsst diese Möglichkeit, macht aber gleichzeitig auf Sicherheitsaspekte aufmerksam, denen bei der technischen Umsetzung aus Gründen des Datenschutzes Rechnung zu tragen sein wird.