Ja zur Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes

25.04.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern den bundesrätlichen Vorschlag zur Senkung des BVG-Mindest-Umwand-lungssatzes auf 6.4 %.

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes in vier Teilschritten auf 6.4 % bis im Jahre 2011. Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde dieser bereits schrittweise von 7.2 % auf 6.8 % reduziert. Damals wurde nur die zunehmende Lebenserwartung berücksichtigt. Beim Satz von 6.4 % handelt es sich um einen Mindestsatz im Interesse der Stabilität der Beruflichen Vorsorge. Sofern die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen es erlaubt, kann ein höherer Satz angewendet werden.

Begrüsst wird vom Regierungsrat auch die Überprüfung des Umwandlungssatzes alle fünf Jahre. Die Regelung des Umwandlungssatzes soll an den Bundesrat delegiert werden, um den Entscheid zu entpolitisieren.