HVZ Luterbach und Revision Bürgerrechtsgesetz - Regierungsrat und Vorstand des BWSo sind sich weitgehend einig
30.08.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat sich mit dem Vorstand des Bürgergemeinden- und Waldeigentümer-Verbandes Kanton Solothurn (BWSo) zu einer Aussprache getroffen. Das Schwergewicht dieses Gedankenaustauschs lag bei der Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes sowie beim Projekt Holzverarbeitungszentrum Luterbach (HVZ Luterbach). Beide Gesprächspartner waren sich in der Bewertung dieser Themen grundsätzlich einig.
In der Diskussion um die Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes stellt sich der Vorstand des BWSo klar hinter die Vorlage des Regierungsrates und distanziert sich gleichzeitig vom Referendum der SVP. Der BWSo unterstützt die vom Regierungsrat vorgesehenen Änderungen und begrüsst insbesondere die Vereinfachung der Verleihung des Kantonsbürgerrechts wie auch den Aspekt, dass die Bürger- bzw. Einwohnergemeinden die für die Zusicherung und Verleihung des Gemeindebürgerrechts zuständige Behörde (Gemeinderat oder Gemeindeversammlung) weiterhin selber bestimmen können.
Auch in Sachen HVZ Luterbach waren sich beide Gesprächspartner grundsätzlich einig. Das Projekt HVZ Luterbach sei nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch forstpolitisch sinnvoll. Die Stärkung der Wald- und Holzwirtschaft durch das HVZ sichere darüber hinaus bestehende Arbeitsplätze und schaffe neue.