Ja mit Vorbehalten zur Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen

14.08.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft /seco) der Aufhebung und Vereinfachung von diversen Bewilligungen grundsätzlich zu. Er macht aber Vorbehalte zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes sowie des Arbeitsvermittlungsgesetzes und schlägt vor, die Einleitbewilligung von nicht verschmutztem Abwasser resp. die Bewilligungspflicht bei der Arbeitsvermittlung nicht abzuschaffen.

Die Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen ist ein Teilprojekt im Rahmen der Anstrengungen des Bundesrates, den unternehmerischen Alltag zu vereinfachen und Regulierungen abzuschaffen. Der Bund fasst in einem Paket acht Bewilligungen zusammen, deren Aufhebung oder Vereinfachung zu einer administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen.

  • Aufhebung der Handelsbewilligung Edelmetalle
  • Aufhebung der Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus
  • Aufhebung der kantonalen Bewilligungen für die Entsorgung nicht verschmutzter Abwasser
  • Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren
  • Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe
  • Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe
  • Arbeitsvermittlung: Abschaffung der eidgenössischen und kantonalen Bewilligungspflicht und Einführung einer Registrierungspflicht
  • Arbeitsverleih: Abschaffung der eidgenössischen Bewilligungspflicht

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen und kann sechs Vorschlägen ohne Weiteres zustimmen. Hingegen hat er Vorbehalte zur Abschaffung der Einleitbewilligung von nicht verschmutztem Abwasser sowie zur Abschaffung der Bewilligungspflicht bei der Arbeitsvermittlung.

Eine Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Einleitung von nicht verschmutztem Abwasser verschafft nur Unsicherheiten, ohne aber den Bewilligungsaufwand zu verringern. Die Entwässerung von Liegenschaften muss ohnehin durch die Baubehörde beurteilt werden. Ebenso ist die Entwässerung von Verkehrswegen meistens durch die Gewässerschutzbehörde zu beurteilen.

Bei der Personalvermittlung stimmt der Regierungsrat dem Vorschlag des Bundesrates zu, die eidgenössische Bewilligung abzuschaffen. Er möchte aber die kantonale Bewilligung beibehalten, dafür ist auf die neue Registrierungspflicht zu verzichten. Gleichzeitig schlägt er vor, ausländischen Betrieben weiterhin zu verbieten, vom Ausland aus sich in die Schweiz hinein betätigen zu können. So würden auch in Zukunft für die Personalvermittlung und den Personalverleih die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass damit die Rechtssicherheit besser gewährleistet ist und der Missbrauch effizienter bekämpft werden kann. Die vorgeschlagene Liberalisierung bei der Personalvermittlung geht dem Regierungsrat, auch unter dem Aspekt der Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, eindeutig zu weit.