KANTONSRAT: GPK berät "Einbürgerungsfall Seewen"

23.08.2006 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats stellt fest, dass das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat im "Einbürgerungsfall Seewen" korrekt abgelaufen ist und sieht keine Veranlassung aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten. Ferner beauftragt die Kommission einen Ausschuss mit Abklärungen im Zusammenhang mit der Trennung des Kantons von der Chefin des Amts für Finanzen.

Regierungsrätin Esther Gassler stand der Kommission unter der Leitung von Beat Ehrsam (SVP, Dornach) zum Vorgehen des Regierungsrats im "Einbürgerungsfall Seewen" Red und Antwort. Sie erläuterte den der GPK vorliegenden Regierungsratsbeschluss, mit welchem eine Beschwerde gegen einen Beschluss der Gemeindeversammlung Seewen gutgeheissen und das Gemeindebürgerrecht zugesichert wurde. Ohne sich inhaltlich zur Sache zu äussern, stellt die GPK fest, dass das Beschwerdeverfahren den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend korrekt durchgeführt wurde. Insbesondere trifft der Vorwurf nicht zu, der Regierungsrat habe seinen Entscheid ohne Anhörung der Gemeinde getroffen. Die Gemeinde war im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertreten und konnte alle einer Partei zustehenden Rechte wahrnehmen. Die GPK sieht deshalb keine Veranlassung, aufsichtsrechtliche Schritte in dieser Angelegenheit einzuleiten, zumal auch bekannt ist, dass ein Gespräch zwischen der Gemeinde und einer Dreierdelegation des Regierungsrats stattgefunden hat und dass die Gemeinde darauf verzichtet hat, den Entscheid des Regierungsrats anzufechten.

In der Angelegenheit der Trennung des Kantons von der Chefin des Amts für Finanzen setzt die GPK einen vierköpfigen Ausschuss ein, in welchem alle Fraktionen vertreten sind. Der Ausschuss hat die Aufgabe, weitere Abklärungen zu treffen und der Gesamtkommission darüber Bericht zu erstatten, die dann darüber entscheiden wird, ob und im gegebenen Fall welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen.

Weiter liess sich die GPK von einer Vertreterin der Fachhochschule Nordwestschweiz über das Ergebnis der Erhebung der Mitarbeitendenzufriedenheit in der kantonalen Verwaltung informieren. Sie nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass eine im Gesamtdurchschnitt recht hohe Zufriedenheit der kantonalen Angestellten mit ihrer Arbeitstätigkeit und ihrem Umfeld ausgewiesen wird. Vier von fünf Angestellten würden sich wieder auf ihre Stelle bewerben; der Anteil resignierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im externen Vergleich sehr gering. Dennoch ergeben sich aus dem Bericht auch gewisse Handlungsfelder, in denen Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, insbesondere in den Bereichen Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten, Information und Kommunikation, Entlöhnung, Personal- und Amtsführung sowie Veränderungsmanagement. Sie beurteilt den Bericht als wertvoll und erwartet vom Regierungsrat, dass er die nötigen Schlüsse aus dem Bericht zieht und geeignete Massnahmen umsetzt.

Ferner hat die GPK den Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung über das Jahr 2005 zuhanden des Kantonsrats vorberaten und beantragt dem Parlament, den Bericht zu genehmigen. Die GPK nahm zur Kenntnis, dass die Performance der Kapitalanlagen im Jahr 2005 mit 7.43% deutlich über den Erwartungen (Budget 3%) lag. Dies ist auf den grossen Anstieg der Aktienkurse zurückzuführen. 605 Brandschäden verursachten eine Schadensumme von 20.2 Mio. Franken. Das Schadenjahr im Elementarbereich war geprägt durch Hagel, Sturm und Hochwasser. Das Hochwasser verursachte in den Gemeinden Gerlafingen, Biberist, Luterbach und Zuchwil an 240 Gebäuden Schäden von 3.9 Mio. Franken. Die Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres schliesst aufgrund der hohen Schadenzahlungen mit einem versicherungstechnischen Verlust von 25.7 Mio. Franken und einem Gesamtverlust von 10.8 Mio. Franken ab. Die weit über Budget liegende Gesamtschadensumme konnte dank der über Budget liegenden Kapitalerträge teilweise kompensiert werden. Allerdings mussten dafür Reserven aufgelöst werden, so dass das Verhältnis Reserven zu Versicherungskapital nun in der Nähe der nach Gebäudeversicherungsgesetz zulässigen unteren Grenze von 2.5‰ liegt. Um einem weiteren Absinken der Reserven unter die gesetzlich zulässige Grenze entgegenzuwirken, mussten die Prämiensätze auf den 1. Januar 2006 um 10% erhöht werden.