KANTONSRAT: UMBAWIKO: Für eine Verschärfung des Hundegesetzes

29.08.2006 - Solothurn - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat dem Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) grossmehrheitlich zugestimmt. Zu dem Katalog von Massnahmen, welche es erlauben, gegen gefährliche Hunde oder gegen pflichtwidrige Hundehalter im Einzelfall vorzugehen, hat die Kommission zusätzlich eine Verschärfung der Gesetzgebung beantragt, indem der Regierungsrat eine Liste von potenziell gefährlichen Hunderassen und ihrer Kreuzungen erlassen kann.

Unter der Leitung von Walter Schürch (SP, Grenchen) folgte die UMBAWIKO mehrheitlich dem Entwurf des Regierungsrates. Zusätzlich stimmte sie aber einem Antrag zu, wonach der Regierungsrat eine Liste von potenziell gefährlichen Hunderassen und ihrer Kreuzungen sowie einen Leinenzwang ausserhalb der Privatsphäre erlassen kann. Dem Tierschutz soll dabei Rechnung getragen werden. Auch hiess die UMBAWIKO mehrheitlich einen Antrag gut, der fordert, dass die jährliche Hundesteuer von bisher maximal 100 auf 200 Franken angehoben werden soll. Zudem sollen auch Humanmediziner und nicht nur Tierärzte verpflichtet werden, Hundebisse zu melden. Die Kommission verabschiedete die Vorlage mit 10:4 Stimmen zuhanden des Kantonsrates.