Verordnung über ein Schadstoff-Freisetzungsregister - Ja mit Vorbehalt
14.08.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vern- ehmlassungsantwort an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der neuen bundesrätlichen Verordnung über ein Schadstoff-Freisetzungsregister (PRTR) nur mit gewissen Vorbehalten zu. Er weist in seiner Stellungnahme deutlich auf noch ungeklärte Fragen und gewisse Mängel in der Verordnung hin. Informationen über die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und über den Transfer bestimmter Abfälle sollen künftig öffentlich zugänglich sein. Eine vom UVEK in die Anhörung gegebene Verordnung will die nötige Rechtsgrundlage für ein solches öffentliches Register schaffen.
In der Schweiz soll eine Datenbank entstehen, in der die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und der Transfer bestimmter Abfälle registriert wird. Das UVEK hat eine Verordnung zum sogenannten "Pollutant Release and Transfer Register" (PRTR) in die Anhörung geschickt. Mit dem PRTR wird die Schweiz die Vorgaben der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) erfüllen. Die neue Verordnung soll zusammen mit der Ratifizierung des PRTR-Protokolls in Kraft treten.
In der Schweiz betrifft die neue Verordnung rund 1000 grosse und mittlere Betriebe. Dazu gehören unter anderem Betriebe der Chemischen, Metall- und Mineralindustrie, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der intensiven Tierhaltung; die meisten KMU sind hingegen nicht betroffen. Zusätzlich zu den Daten aus den Betrieben (Punktquellen) werden auch Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen aus diffusen Quellen im Register enthalten sein.
Das Register mit den erfassten Datensätzen wird vom Bund geführt und soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Verordnung sieht vor, dass die von den Betrieben gelieferten Daten von den zuständigen kantonalen Stellen insbesondere bezüglich Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden. Der Regierungsrat anerkennt Sinn und Zweck eines solchen Registers, er weist in seiner Stellungnahme aber ganz klar auf gewisse, noch ungeklärte Fragen bezüglich Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Datenqualität, sowie auf Probleme bezüglich Aufwand und Nutzen für die Kantone hin.
Da mit dem Schadstoff-Freisetzungsregister (PRTR) nur einzelne Branchen und Stoffe erfasst werden, könnte zudem in der Öffentlichkeit auch ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Schadstoff-Freisetzungs-Situation entstehen.
Der Regierungsrat befürwortet, trotz einiger Bedenken, die Einführung eines solchen Registers und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Register (PRTR) in den nächsten Jahren laufend weiterentwickelt und ausgebaut wird, damit es mittel- bis längerfristig auch zu einem grösseren Nutzen beim kantonalen Umweltvollzug beitragen wird.