Änderung des Gesundheitsgesetzes tritt gestaffelt in Kraft

04.12.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat setzt die vom Volk am 26. November 2006 beschlossene Änderung des Gesundheitsgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Eine Ausnahme bilden die Werbeeinschränkungen für Tabakwaren, die ab 1. Juli 2007 gelten.

Bereits ab 1. Januar 2007 ist im Kanton Solothurn der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Aus Rücksicht auf allenfalls bereits abgeschlossene Verträge gilt das Verbot für Werbung und Sponsoring für Tabakwaren erst ab 1. Juli 2007. Das Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, tritt am 1. Januar 2007 in Kraft; für dessen Umsetzung besteht jedoch eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Somit haben jene Kulturstätten und Gastronomiebetriebe, die für Rauchende getrennte Räume mit ausreichender Lüftung schaffen wollen, bis Ende 2008 Zeit, diese einzurichten. Die gleiche Übergangsfrist gilt für das Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche über Automaten.