Grosse Vorbehalte zum neuen Gesetz über die Landeswerbung

19.12.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft die Bündelung der Kräfte in der Landeswerbung. Der vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt seine Erwartungen aber nicht. Er schlägt deshalb dem Bundesrat Korrekturen vor.

Die Kantone haben ein grosses Interesse an einer umfassenden Reorganisation der Landeswerbung und der Aussenwirtschaftsstrukturen. Die bestehenden Organisationen wurden weitgehend vor der fortschreitenden Globalisierung und der Verschärfung des Standortwettbewerbs konzipiert und geschaffen. Die bestehenden Aussennetze müssen deshalb gebündelt, die Wirkung der Massnahmen verstärkt und die Marke Schweiz besser positioniert werden.

Im Einklang mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) schlägt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort vor, den vorliegenden Gesetzesentwurf zu überarbeiten und zu verbessern. Als wichtigste Korrekturmassnahme erachtet er die Schaffung eines gemeinsamen Daches über alle Organisationseinheiten der Landeswerbung. Nur so kann eine verbindliche Markenführung und eine vertiefte Kooperation zwischen den einzelnen Stellen sichergestellt und damit die Synergien optimal genutzt werden. Im Weiteren fordert er aber auch eine massive Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Standortpromotion. Bei der Frage der Organisationsform befürwortet der Regierungsrat eine privatwirtschaftliche Lösung, die auch mitgliedschaftliche Strukturen und damit den Einbezug der Wirtschaft ermöglicht. Dabei soll aber auch die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen sowie die Mitwirkung der Kantone verstärkt werden.

Die Grundaussage des neuen Gesetzes muss lauten, dass sich Landesmarketing heute nicht mehr allein auf die Imagewerbung im traditionellen Sinn beschränkt, sondern sich auf die gemeinsame Markenführung und den Aufbau von effizienten Strukturen im Ausland konzentrieren muss. Landeswerbung und Aussenwirtschaft lassen sich nicht trennen, da sie über die gleichen Netzwerke laufen und das gemeinsame Ziel der Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten verfolgen.