KANTONSRAT: Integration anstatt Separation - heilpädagogisches Konzept
19.12.2006 - Solothurn – Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) liess sich über die geplanten Neuerungen des heilpädagogischen Konzeptes orientieren. Aufgrund des Rückzugs der Invalidenversicherung aus der Sonderschulung als Folge der neuen Finanzausgleichsordnung des Bundes muss das Volksschulgesetz angepasst werden, damit für Kinder im Vorschulalter und für behinderte Jugendliche die Sonderschulangebote weiterhin angeboten und finanziert werden können.
Als Folge der neuen Finanzausgleichsordnung des Bundes (NFA) zieht sich die Invalidenversicherung (IV) aus dem Sonderschulbereich zurück und den Kantonen wird die Organisation und die Finanzierung übertragen. Die Kantone haben deshalb ab 2008 grundlegende neue Aufgaben zu übernehmen. Die IV hat sich bis anhin mit rund 40 Mio. Franken an den Kosten der Sonderschulung beteiligt.
Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission informierte sich unter der Leitung ihres Präsidenten, Kurt Henzi FdP, Dornach, über die zu erwartenden Änderungen und Anpassungen im Sonderschulbereich.
In fachlicher Hinsicht stellen spezielle Förderungsmassnahmen für Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Verhaltensauffälligkeit, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand die grösste Herausforderung dar. Zudem soll je nach Bedarf zukünftig die Durchlässigkeit zwischen Regel- und Sonderschule möglich sein. Die Regelschule muss dazu ihre heilpädagogische Kompetenz wieder erhöhen, wofür sie die erforderlichen finanziellen Mittel erhalten muss. Um diesen Prozess besser unterstützen zu können, soll das Sonderschulinspektorat für Fragen der schulischen Integration von behinderten Kindern neu mit einer entsprechend unterstützenden und koordinierenden Fachstelle ergänzt werden.
Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt des heilpädagogischen Konzepts liegt in der Strategie, allgemein früher zu intervenieren. Zukünftig soll es beispielsweise bereits im Vorschulbereich möglich sein, bei schwer sprachbehinderten Kindern logopädisch zu intervenieren. Damit können Kosten eingespart und weitere Fehlentwicklungen eingedämmt werden.
Der Kanton soll im Bereich Sonderpädagogik neu die bisherigen individuellen und institutionellen Leistungen der Invalidenversicherung übernehmen. Eine Ablastung der kantonal anfallenden Mehrkosten auf Gemeinden oder Eltern, beziehungsweise Inhaber der elterlichen Sorge ist nicht vorgesehen.