Kleinlützel - Beschwerdeverfahren gegen römisch - katholische Kirchgemeinde sistiert
19.12.2006 - Solothurn – Das Departement für Bildung und Kultur hat das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kleinlützel SO betreffend Anstellung von Franz Sabo als priesterliche Aushilfe in Kleinlützel bis zum Entscheid des basellandschaftlichen Kantonsgerichts über dessen hauptamtliche Anstellung in Röschenz BL sistiert.
Am 23. November 2006 beschloss der Kirchgemeinderat der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kleinlützel, Franz Sabo als priesterliche Aushilfe anzustellen. Dagegen reichten drei römisch-katholische Einwohnende aus Kleinlützel beim Regierungsrat Beschwerde ein. Sabo, dem der Diözesanbischof vor einem Jahr die missio canonica (kirchlicher Seelsorgeauftrag) entzogen hatte, hat seine Hauptanstellung als Pfarradministrator in Röschenz BL. In Kleinlützel SO ist er lediglich nebenamtlich angestellt.
Am 31. Mai 2006 beschloss der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft, die römisch-katholische Kirchgemeinde Röschenz sei anzuweisen, das Anstellungsverhältnis mit Sabo sei unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist aufzulösen, weil dieser die Anstellungsvoraussetzungen infolge entzogener missio canonica nicht erfüllt. Dagegen reichte die römisch-katholische Kirchgemeinde Röschenz am 15. Juni 2006 beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde ein. Ein Entscheid des basellandschaftlichen Kantonsgerichts dürfte frühestens im März 2007 vorliegen.
Der Entscheid des Regierungsrates über die nebenamtliche Anstellung von Sabo in Kleinlützel SO hängt vom Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft über dessen hauptamtliche Anstellung in Röschenz BL ab. Es macht daher Sinn, das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat bis zum Entscheid des basellandschaftlichen Kantonsgerichts zu sistieren.
Da die Beschwerde an den Regierungsrat aufschiebende Wirkung hat, kann der angefochtene Beschluss des Kirchgemeinderates der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kleinlützel nicht vollzogen werden. Dies hat zur Folge, dass Sabo während der Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat in Kleinlützel nicht als priesterliche Aushilfe beschäftigt werden darf.