Neues Konzept im Pflegekinderwesen

08.12.2006 - Solothurn – Bei der Kinderbetreuung im Kanton Solothurn steht das Kindeswohl im Zentrum. Um alle Beteiligten bestmöglich in diesem Bestreben zu unterstützen, wird das Pflegekinderwesen reorganisiert. Für die Bereiche Tagespflege und Familienpflege wurde bereits ein Konzept erarbeitet, welches ab Januar 2007 während einer Pilotphase in der Praxis erprobt werden soll.

Im Mai dieses Jahres wurde eine Projektgruppe zusammengestellt, um ein Pflegekinderkonzept zu erarbeiten. Das Projekt gliedert sich in vier Teile: Familienpflege, Tagespflege, Kindertagesstätten und Kinderheime im Nicht-IV-Bereich. Nun wurde ein Meilenstein erreicht: Das Konzept für die Familien- und Tagespflege wurde fertiggestellt und soll nun ab Januar 2007 während einer Pilotphase in der Praxis angewendet werden.

Weshalb braucht es ein Pflegekinderkonzept
Tages- und Pflegefamilien erfüllen in unserer Gesellschaft eine sehr anspruchsvolle und wichtige Aufgabe. Durch das neue Konzept sollen diese Leistungen vermehrt gewürdigt und gefördert werden.
Das Kernstück des neuen Konzepts sind Qualitätsstandards. Diese sollen den Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen und häufig auftauchenden Konflikten aus dem Pflegeverhältnis vorbeugen. Weiter soll es den verschiedenen Institutionen erlauben, ihre bereits gut gestaltete Qualität zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Vereinheitlichung der Abläufe im Bereich Bewilligung und Aufsicht führt zu mehr Transparenz. Die Aufsicht soll dabei nicht als Kontrolle, sondern in erster Linie als Unterstützung und Begleitung verstanden werden. Das Konzept enthält zur Unterstützung von Tages- und Pflegefamilien sowie der Behörden verschiedene Hilfsmittel und Muster.

Die wichtigsten Änderungen
Das Pflegekinderkonzept verlangt neu auch in der Tagespflege eine Bewilligung. Bisher galt die Bewilligungspflicht nur für Verhältnisse der Familienpflege. Wie bisher sind die Oberämter die Bewilligungsinstanzen, wobei die Abklärungen durch Fachstellen oder Tagselternorganisationen durchgeführt werden.
Für jedes Pflegeverhältnis, ob Familien- oder Tagespflege muss ein Pflegevertrag abgeschlossen werden. Um die Meinungen der betroffenen Kinder wenn immer möglich zu berücksichtigen, werden altersgemässe Kinderbefragungen durchgeführt. Die Qualitätsentwicklung soll durch Bildungsgutschriften für die Tages- und Pflegeeltern begünstigt werden. Zwecks Sozialplanung wird zukünftig eine Statistik geführt, in welcher wichtige Daten des Pflegekinderwesens erfasst werden sollen.

Weitere Entwicklungen
Das Konzept in den Bereichen der Kindertagesstätten und Kinderheime im Nicht-IV-Bereich soll im Verlauf des Jahres 2007 fertiggestellt und ebenfalls während einer Pilotphase in der Praxis eingeführt werden. Die Pilotphase wird für alle Bereiche im 2009 auslaufen. Anschliessend wird eine Evaluation durchgeführt, aufgrund welcher der Regierungsrat über eine definitive Einführung entscheiden wird.