ÖV-Gesetz – Änderungen gehen in die Vernehmlassung
19.12.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Bau- und Justizdepartement mit einer öffentlichen Vernehmlassung über die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz) beauftragt. Das aus dem Jahr 1992 stammende Gesetz bedarf u.a. gewisser punktueller Anpassungen an die veränderten Anforderungen des Bundesrechts. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. März 2007.
In materieller Hinsicht hat die Teilrevision des ÖV-Gesetzes im Wesentlichen zum Gegenstand, die Auswirkungen des revidierten Eisenbahngesetzes und - soweit bekannt - der Bahnreform umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die Anerkennung der SBB und PostAuto Schweiz als konzessionierte Transportunternehmen bei der Infrastrukturfinanzierung.
Einen weiteren Schwerpunkt der Teilrevision bildet die Änderung des Kostenteilers zwischen Gemeinden und Kanton (45/55 % statt 50/50 %) als teilweise Kompensation zur Mehrbelastung der Gemeinden aus dem Mittelschulgesetz.
Das Gesetz integriert die bisher vom Amt für Volksschule und Kindergarten betreute Bewilligung und Finanzierung der Schülertransporte neu in den Bereich des öffentlichen Verkehrs.