Sofortmassnahmen bei übermässiger Feinstaubbelastung - der Kanton Solothurn setzt auf Eigenverantwortung
04.12.2006 - Solothurn – Die Kantone wollen bei übermässiger Feinstaubbelastung im kommenden Winterhalbjahr befristete Sofortmassnahmen verordnen.
Das von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz im September 2006 lancierte Massnahmenkonzept wird im Kanton Solothurn im Einvernehmen mit den angrenzenden Kantonen allerdings nur in abgeschwächter Form umgesetzt. Das Massnahmenkonzept besteht aus drei Stufen. Interventionen erfolgen erst bei Erreichen des doppelten Immissionsgrenzwertes, wobei das Verbot für landwirtschaftliche Fahrzeuge und für Baumaschinen lediglich empfehlend angeordnet werden soll. Für ein Verbot von holzbefeuerten Zweitheizungen wie Cheminées, Kachelöfen etc. fehlen im Kanton Solothurn die gesetzlichen Grundlagen. Im Vordergrund steht die gute Information der Bevölkerung über die aktuelle Feinstaubbelastung. Zu diesem Zweck hat das Amt für Umwelt (AfU) eine neue Internetplattform eingerichtet und bietet aktuelle Information über einen Feinstaub-SMS-Dienst.
Die Messwerte der regionalen Messstationen sind mit zwei Mausklicks über diesen Link http://www.afu.so.ch/luftreinhaltung abrufbar.
Das Feinstaub-SMS kann mit dem Keywort PM10 SO unter 20120 abgerufen werden (30 Rp./SMS).
Die hohen Feinstaubbelastungen im Januar / Februar 2006 und die damals in den Kantonen unterschiedliche Handhabung von kurzfristigen Massnahmen haben die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) bewogen, sich dem Thema Wintersmog anzunehmen. Die BPUK hat zu diesem Zweck am 21. September 2006 ein Massnahmenpaket vorgeschlagen.
Grundsätzlich setzt die BPUK auf eine dauerhafte Verbesserung der Luft und unterstützt die dringliche Umsetzung des Aktionsplanes Feinstaub des Bundes. Sie fordert die Kantone zudem auf, die Massnahmenpläne Luftreinhaltung ohne Verzug umzusetzen. Im Falle von ausserordentlichen Situationen der Luftbelastung, z.B. bei sommerlichen Schönwetterperioden (Sommersmog) oder winterlichen Inversionslagen (Wintersmog), sollen aber als temporäre Massnahmen "Notfall-Konzepte" zur Anwendung gelangen.
Der Kanton Solothurn wird zusammen mit den Nachbarkantonen Bern, Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft die vorgesehenen Massnahmen teilweise aber nur als Empfehlung vollziehen; so bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen der Partikelfilter für Traktoren zur Zeit noch nicht als Stand der Technik bezeichnet werden kann und bei den Baumaschinen, bei denen auf nationaler Ebene eine Diskussion über die Vollziehbarkeit der seit September 2002 in Kraft stehenden Baurichtlinie Luft entbrannt ist. Im Kanton Solothurn wird zudem auch das Verbot von holzbefeuerten Zweitheizungen nur als Empfehlung verordnet, weil eine gesetzliche Grundlage dazu noch fehlt. 2008 werden diese drei Massnahmen einer Neubeurteilung unterzogen und danach das weitere Vorgehen festgelegt.
Als wichtige Massnahme sieht das Konzept hingegen vor, dass auf dem gesamten Autobahnnetz der Nordwestschweiz eine Tempobeschränkung auf 80 Stundenkilometer kombiniert mit einem Überholverbot für Lastwagen signalisiert wird. Zudem wird das Feuern im Freien gänzlich verboten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Bevölkerung in Zeiten mit übermässiger Feinstaubbelastung die nötige Akzeptanz aufbringen und Aktivitäten, welche Feinstaub verursachen, freiwillig unterlassen wird.
Voraussetzung für das Gelingen dieser Notfallaktion in Zeiten übermässiger Feinstaubbelastungen ist eine breite und umfassende Information der Bevölkerung. Das Amt für Umwelt hat deshalb zusammen mit dem Lufthygieneamt beider Basel eine neue Internetplattform lanciert, auf der jederzeit die aktuellen Messwerte der Messstationen dargestellt werden. Zudem kann die aktuelle Feinstaubbelastung per SMS (30 Rp./SMS) mit dem Keywort PM10 SO unter 20120 abgerufen werden.